AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Goldbuben Sükrü Pehlivan GmbH (nachfolgend als „Betreiber“ bezeichnet“) und dem Verkäufer. Ein Vertragsabschluss ist ausschließlich mit volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Verkäufern möglich.
§ 2 Wertsendungen
Der Verkäufer trägt die Kosten und das Risiko in Bezug auf seine Wertsendungen an den Betreiber. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber die Versandkosten trägt bzw. der Transport der Wertsendungen durch den Betreiber in Auftrag gegeben wird. Der Wertsendung muss das Begleitschreiben beiliegen, in dem der Verkäufer seine Personalien angibt und weiterhin bestätigt, dass die Ware in seinem Eigentum steht, er darüber verfügungsberechtigt ist, die Ware nicht verpfändet worden ist oder aus einer strafbaren Handlung stammt und auch nicht abhanden gekommen im Sinne des BGB ist. Das Begleitschreiben wird vom Betreiber auf der Website goldbuben.de zum Herunterladen bereitgestellt.
§ 3 Preisangebot/Begutachtung
Der Betreiber überprüft und bewertet die empfangenen Wertsendungen nach bestem Wissen und Gewissen. Dies schließt eine Überprüfung der Ware auf Echtheit und die Feststellung des Feingehalts der Edelmetalle ein.
Der Verkäufer gestattet die Begutachtung der von ihm übersandten Ware. Der Betreiber weist darauf hin, dass zur Begutachtung unter Umständen Maßnahmen erforderlich sind, durch die Beschädigungen bzw. Spuren an der Ware hinterlassen werden oder die zu einer Unbrauchbarkeit der Ware führen können. Der Verkäufer erklärt sein Einverständnis mit derartigen Maßnahmen. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Ware begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dazu führende Handlungen zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig waren.
Das Kaufangebot erfolgt auf der Grundlage der so ermittelten Werte und den zum Prüfungszeitpunkt gültigen Ankaufspreisen des Betreibers.
Der Betreiber unterbreitet dem Verkäufer sein Angebot bei Kaufinteresse per Telefon, Mail oder Fax. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 24 Stunden ab Übermittlung an den Verkäufer. Soweit der Verkäufer das Angebot des Betreibers nach Fristablauf annimmt, gilt dies als Angebot des Verkäufers, das der Betreiber innerhalb einer Frist von 24 Stunden annehmen kann.
Eine Ankaufsverpflichtung besteht nicht. Sofern der Betreiber kein Angebot abgibt, wird die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt.
§ 4 Edelsteine und sonstige Steine
Ein Post-Ankauf von Edelsteinen und sonstigen Steinen findet nicht statt. Sollte die Ware mit solchen Steinen versehen sein, wird der Betreiber diese auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers entfernen und an diesen zurück schicken, soweit ein entsprechender Wunsch bereits im Begleitschreiben geäußert worden ist.
§ 5 Ankauf und Kaufpreiszahlung
Mit der Annahme des Angebots des Betreibers durch den Verkäufer kommt der Kaufvertrag zustande. Der Betreiber zahlt den Kaufpreis nach Zustandekommen des Vertrages an den Verkäufer aus. Die Zahlung erfolgt entweder per Überweisung auf das vom Verkäufer genannte Konto oder bar gegen Quittung in den Geschäftsräumen des Betreibers.
Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, wird er dies dem Betreiber gesondert anzeigen. Der Kaufpreis wird dann von dem Betreiber unverzüglich nach Vorlage einer dem aktuellen Recht entsprechenden Rechnung ausgezahlt.
§ 6 Mängel
Der Betreiber wird dem Verkäufer eventuelle Transportschäden der zugesandten Ware unverzüglich nach Kenntnisnahme mitteilen. Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in den Räumen des Betreibers begutachtet oder für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird. Eventuell anfallende Kosten trägt der Verkäufer.
Sollten die Angaben des Verkäufers im Begleitschein nicht mit der Warensendung korrespondieren, wird der Betreiber ihm dies mitteilen. Bei groben Abweichungen wird der Betreiber die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurücksenden.
§ 7 (Kein) Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB steht dem Verkäufer kein Widerrufsrecht zu.
§ 8 Rücksendung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei einer Rücksendung auf den Verkäufer über, sobald der Betreiber diese an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person/Institution übergeben hat. Der Verkäufer wird die Sendung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und auf eventuelle Beschädigungen überprüfen und eventuelle Beanstandungen gegenüber dem Betreiber schriftlich geltend machen.
§ 9 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an der Ware geht mit Zahlung des Kaufpreises auf den Betreiber über.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Zusendungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.